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Elektro Birnbaum

Herzlich Willkommen wir sind Ihr Elektro Meisterbetrieb aus Mechernich! Ihr Elektriker mit innovativen Lösungen für die Zukunft!

Ihr Partner für smarte Elektrotechnik und individuelle Beratung

Wir sind nicht nur ein gewöhnlicher Elektriker. Bei Elektro Birnbaum verbinden wir technisches Know-how mit modernsten Lösungen für Ihr Zuhause und Unternehmen. Als Ihr Elektriker vor Ort bieten wir Ihnen nicht nur den klassischen Service – wir sind Experten für die Integration smarter Technologien, die Ihr Leben einfacher und effizienter machen.

Unsere Spezialgebiete:

  • Smarthome-Lösungen: Steuern Sie Ihre Heizung, Beleuchtung und Sicherheitssysteme bequem über Ihr Smartphone.
  • Nachhaltige Energie: Photovoltaikanlagen, Elektromobilität für eine grüne Zukunft.
  • Individuelle Elektroplanung: Egal ob Neubau oder Renovierung – wir planen Ihre Elektroinstallation maßgeschneidert für Ihre Bedürfnisse.

Erleben Sie den Unterschied – mit Elektro Birnbaum gehen Sie immer einen Schritt voraus.

Nehmen Sie noch heute Kontakt auf und lassen Sie uns gemeinsam die ideale Lösung für Ihre Elektrobedürfnisse finden!

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Im Rahmen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) gibt es verschiedene Regelungen, die die Energieversorgung in Deutschland sicherstellen und die Qualität der Versorgung verbessern sollen.

Das Wichtigste aus § 14a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)

Neuregelung § 14a EnWG – Das Wichtigste in Kürze

Um Überlastungen im Stromnetz aufgrund des Zubaus von Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen
und Speichern entgegenzuwirken, wird in § 14a EnWG die Steuerung dieser Geräte (steuerbaren
Verbrauchseinrichtungen, nachfolgend SteuVE genannt) neu geregelt.

§ 14a EnWG ermöglicht den Verteilnetzbetreibern zur Gewährleistung der Versorgungssicherheit, die Leistung einzelner Verbrauchsanlagen kurzfristig zu dimmen.

Dies betrifft ausschließlich Wärmepumpen, Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge und Klimageräte sowie Stromspeicher. 

Geräte des täglichen Haushaltsstrombedarfs (Waschmaschine, Trockner oder Herd) – sind von der Steuerung ausgeschlossen.

Die Festlegung der Bundesnetzagentur zum § 14a EnWG ist zum 1. Januar 2024 in Kraft getreten und gilt verpflichtend für Neuanlagen, die ab 2024 in Betrieb gehen.

Hier finden Sie die detaillierten Beschlüsse der Bundesnetzagentur bezüglich der Vorgaben zur Steuerung sowie der Netzentgelte

 

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